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Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Während im Bereich einfacher Verfahren eine Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren erfolgt, werden die Kosten in größeren Angelegenheit in aller Regel schriftlich vereinbart.

Auch die Beiordnung als Pflichtverteidiger ist grundsätzlich möglich.

In Revisionsverfahren wird zumeist eine Vergütungsvereinbarung über Pauschalbeträge für Prüfung der Erfolgsaussichten und Begründung des Rechtsmittels abgeschlossen, was volle Kostentransparenz garantiert.

Ihre Anfrage ist dabei garantiert kostenfrei.